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🏥Wichtige Änderungen in der Pflege in 2026 durch das BEEP
Verhinderungspflege – neue Frist für die Abrechnung
Ab dem Jahr 2026 gilt eine verkürzte Frist für die Abrechnung von Leistungen der Verhinderungspflege. Diese können nur noch für das aktuelle Kalenderjahr sowie für das unmittelbar davorliegende Jahr eingereicht werden.
Beispiel: Leistungen aus dem Jahr 2026 müssen spätestens bis zum 31.12.2027 bei der Pflegekasse eingereicht werden.
Wird diese Frist überschritten, verfällt der Anspruch vollständig. Eine spätere Beantragung oder Nachreichung ist dann nicht mehr möglich. Deshalb ist es sinnvoll, Rechnungen möglichst frühzeitig bei der Pflegekasse einzureichen.
Beratungsbesuche bei Pflegegrad 4 und 5
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, müssen künftig nur noch zwei verpflichtende Beratungsbesuche pro Jahr nachweisen.
Eine Beratung im vierteljährlichen Rhythmus bleibt weiterhin freiwillig möglich.
Neu ist außerdem, dass ambulante Pflegedienste Beratungsprotokolle künftig digital an die Pflegekassen übermitteln können. Die genaue technische Umsetzung wird derzeit noch festgelegt.
Pflegegeld während eines Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalts
Wenn sich eine pflegebedürftige Person im Krankenhaus, in einer Reha- oder Vorsorgeeinrichtung befindet, wird das Pflegegeld künftig bis zu acht Wochen weitergezahlt. Bisher waren es maximal vier Wochen.
Auch die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige werden in diesem Zeitraum weiterhin übernommen – ebenfalls bis zu acht Wochen.
Soziale Absicherung während der Pflegezeit
Personen, die nach § 3 Pflegezeitgesetz ihre berufliche Tätigkeit vollständig unterbrechen, um Angehörige zu pflegen, können Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung erhalten.
Neu geregelt ist: Dieser Zuschuss wird bis zum Ende der Pflegezeit weitergezahlt – auch dann, wenn die pflegebedürftige Person verstirbt.
Die Pflegezeit endet in diesem Fall vier Wochen nach dem Todesfall, sofern keine andere Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen wurde.
Pflegeunterstützungsgeld bei akuter Pflegesituation
In einer plötzlich eintretenden Pflegesituation kann Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden.
Künftig dürfen nicht nur Ärztinnen und Ärzte, sondern auch Pflegefachkräfte die erforderliche Bescheinigung ausstellen. Dadurch kann der Antrag schneller gestellt werden und die kurzfristige Arbeitsverhinderung wird erleichtert.
Mehr Prävention in der häuslichen Pflege
Pflegeberater und Pflegefachkräfte können künftig gezielt Präventionsangebote der Krankenkassen empfehlen, beispielsweise:
✓ Bewegung und Mobilität
✓ Gesunde Ernährung
✓ Sturzprävention
✓ Stressbewältigung
Die Kosten für diese Angebote übernehmen die Krankenkassen. Ziel ist es, die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Menschen möglichst lange zu erhalten und zusätzliche Pflegeleistungen hinauszuzögern.
Pflege-Apps (DiPA) einfacher nutzbar
Das Zulassungsverfahren für digitale Pflegeanwendungen (DiPA) wird künftig vereinfacht.
Neu ist außerdem, dass auch Apps zur Unterstützung pflegender Angehöriger gefördert werden können.
Das Budget wird angepasst auf:
✓ bis zu 40 Euro monatlich für die Pflege-App
✓ zusätzlich bis zu 30 Euro monatlich für unterstützende Leistungen durch einen ambulanten Pflegedienst
Strafzahlung bei verspäteter Bearbeitung von Pflegegrad-Anträgen
Wenn die Pflegekasse nicht innerhalb von 25 Arbeitstagen über einen Antrag auf Pflegegrad entscheidet, muss sie eine Strafzahlung leisten.
Ab 2026 gilt zusätzlich:
✓ Auszahlung innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Ablauf der Frist
✓ gilt auch bei verkürzten Begutachtungsfristen
✓ Ausnahme: Personen in vollstationärer Pflege ab Pflegegrad 2
Bei Verzögerungen, die nicht von der Pflegekasse zu verantworten sind, ruht die Frist weiterhin. Wird ein bereits vereinbarter Begutachtungstermin verschoben, verlängert sich die Frist für die Pflegekasse um 15 Arbeitstage.
Ihr Pflegedienst in Arnsberg – Zuhause auf Zack
Als ambulanter Pflegedienst in Arnsberg unterstützen wir Sie unter anderem bei:
✓ Beratung rund um Pflegegrad und Leistungsansprüche
✓ Abrechnung und Nutzung der Verhinderungspflege
✓ Organisation von verpflichtenden Beratungsbesuchen
✓ Hilfe bei Anträgen, Formularen und Fristen
Gerne beraten wir Sie persönlich zu den Änderungen ab 2026 und unterstützen Sie dabei, Ihre Pflegeleistungen optimal zu nutzen.