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ALLGEMEINE INFORMATION ZU DEN
Betreuungsleistungen
Ambulant gepflegte Pflegebedürftige haben neben Pflegegeld und Pflegesachleistungen auch Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI. Dieser sogenannte Entlastungsbetrag beträgt derzeit 125 Euro monatlich und kann für anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden. Ziel ist es, pflegebedürftige Menschen im Alltag zu stabilisieren und Angehörige spürbar zu entlasten. Der Pflegedienst Zuhause auf Zack Arnsberg berät Sie umfassend zur sinnvollen Nutzung dieser zusätzlichen Leistungen.
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen richtig nutzen
Die zusätzlichen Betreuungsleistungen können für verschiedene anerkannte Angebote verwendet werden. Dazu zählen unter anderem Leistungen der Verhinderungspflege, Angebote der Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege sowie zugelassene niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote. Auch Unterstützung im Haushalt, Alltagsbegleitung, Aktivierungsangebote oder stundenweise Betreuung können darüber abgerechnet werden, sofern der Anbieter anerkannt ist.
Der Entlastungsbetrag steht auch Personen im betreuten Wohnen oder in ambulant betreuten Wohngemeinschaften – etwa für Menschen mit Demenz – zur Verfügung. Gerade hier helfen zusätzliche Betreuungsleistungen, die Selbstständigkeit zu fördern und die Lebensqualität im Alltag zu verbessern. In Kombination mit Leistungen der häuslichen Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst in Arnsberg entsteht eine stabile Versorgungsstruktur.
Voraussetzungen und Abrechnung über die Pflegekasse
Voraussetzung für den Entlastungsbetrag ist das Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades. Eine gesonderte Antragstellung für die zusätzlichen Betreuungsleistungen ist in der Regel nicht erforderlich. Die entstandenen Kosten werden bei der Pflegekasse eingereicht oder über eine Abtretungserklärung direkt zwischen Leistungserbringer und Pflegekasse abgerechnet. Eine erste Orientierung zur Einstufung bietet der Pflegegradrechner sowie die Übersicht zu Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5.
Nicht verbrauchte Beträge können angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Dadurch entsteht zusätzlicher finanzieller Spielraum für spätere Entlastungsangebote. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und darf nur für anerkannte Leistungen eingesetzt werden, nicht für frei verfügbare Auszahlungen.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie zusätzliche Betreuungsleistungen optimal einsetzen können, unterstützt Sie der Pflegedienst Zuhause auf Zack Arnsberg gerne persönlich. Wir zeigen Ihnen, welche Entlastungsangebote sinnvoll kombinierbar sind und wie die Abrechnung mit der Pflegekasse korrekt erfolgt.
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